Auf nichts Unumstößliches stoßen Leserinnen und Leser in diesem Blog. Alles ist Überlegung, nichts Überlegenheit. Standpunkte sind springende Punkte und Punktlandungen selten.
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Sonntag, 10. Februar 2013

Einzelfallhilfe

Einzelfallhilfe bzw. Bezugsbetreuung ist eine Form der Erwerbstätigkeit, bei der man Zeit auf nützlichste Weise mit Lieblingsmenschen verbringt, also sinnvolle Tätigkeit zur Bedürfnisbefriedigung und somit Arbeit per definitionem. Man muss sein Gegenüber allerdings aus der Bedeutung des Wortes Klient (fremdbestimmt) befreien und Freund (selbstbestimmt) werden lassen. Anderenfalls ist Einzelfallhilfe bzw. Bezugsbetreuung nutzlos harter Kleinkrieg.

Exkurs in die Mengenlehre:

Die beiden Teilmengen sinnvolle Tätigkeit zur Bedürfnisbefriedigung einer- und Erwerbstätigkeit andererseits  driften im Kapitalismus eher auseinander, als dass sie sich überschnitten. Es ist echter Luxus, in einer der raren Schnittmengen zu leben.

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