Auf nichts Unumstößliches stoßen Leserinnen und Leser in diesem Blog. Alles ist Überlegung, nichts Überlegenheit. Standpunkte sind springende Punkte und Punktlandungen selten.
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Sonntag, 20. Dezember 2020

Vorweihnachtliche Covid-19-Mathematik-Olympiade

Ein Pärchen im Ruhestand hat drei erwachsene Kinder, die nicht bei ihnen, sondern in jeweils eigenen Haushalten leben. Sie planen das gemeinsame Weihnachtsfest. Kind 1 ist verheiratet und hat fünf Schulkinder, von denen drei 14 Jahre alt bzw. älter sind. Die anderen beiden haben keine Partner*innen; Kind 2 hat ein Vorschulkind, Kind 3 hat zwei erwachsene und nicht mehr bei ihm wohnende Kinder, die andernorts in ihren Kleinfamilien feiern wollen. 


Zur Eindämmung der unkontrollierbar gewordenen Ausbreitung des Corona-Virus gilt die Regel, dass von den Gästen, die ein Hausstand einlädt, maximal vier Personen 14 Jahre alt oder älter sein dürfen. 

Welcher Hausstand muss die anderen zu sich einladen, damit nicht gegen diese Regel verstoßen wird?

Wie viele Personen egal welchen Alters und unabhängig davon, wer wen zu sich einlädt, feiern insgesamt zusammen?

Entwirf eine fiktive Großfamilie mit mehreren Generationen, der unter Einhaltung dieser Regel ein Weihnachtsfest mit 20 oder gar noch mehr teilnehmenden Personen möglich ist! Bedenke dabei, dass Kinder, die jünger als 14 Jahre sind, nicht mitgezählt werden! 

Fachübergreifende Zusatzfrage:

Warum haben sowohl Grundschulen als auch Kitas geschlossen, obgleich für Kinder unter 14 Jahren keine Vorsichtsmaßnahmen nötig scheinen?

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